E Bike Leasing im Öffentlichen Dienst
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E Bike Leasing im Öffentlichen Dienst
Seit 2012 gilt das sog. Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder und E Bikes / Pedelecs. Mittlerweile bieten viele Firmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ein E Bike zu leasen und (in den meisten Fällen) per Gehaltsumwandlung zu bezahlen. Das bedeutet, dass die monatlichen Leasingraten über die Leasinglaufzeit vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen werden. Da die Leasingraten nicht vom Netto-, sondern vom Bruttolohn abgezogen werden, müssen weniger Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden, so dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer (Mitarbeiter) finanziell profitieren. Im Vergleich zum Privatkauf eines teuren E Bikes sind sogar Preiseinsparungen von bis zu 40 Prozent möglich. Ein weiterer Pluspunkt ist der verminderte Parkplatzbedarf und die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Auch die private Nutzung der geleasten E Bikes ist dank der 1% Regelung ausdrücklich erlaubt.