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Wir wollen Ihnen in diesem Text kurz vorstellen, was für E Bike Leasing Modelle es eigentlich gibt. Außerdem wollen wir Sie darüber informieren, was in Sachen Lohnsteuer zu beachten ist.
Die Beliebtheit von E Bikes als umweltfreundlicher Alternative zum PKW hat seit Jahren stetig zugenommen. Da wundert es nicht, dass mittlerweile viele Arbeitgeber ihren Mitarbeitern E Bikes als Dienstrad zur Verfügung stellen, und zwar im Rahmen eines Leasing-Modells. Vielen Menschen stellt sich die Frage, was im Rahmen derartiger Leasing-Modelle (lohn-) steuerlich zu beachten ist – vor allem dann, wenn man als Angestellter das E Bike am Ende der Leasing-Laufzeit käuflich erwerben möchte.
Hier gab es bislang einige Unsicherheiten, aber jetzt hat sich die Finanzverwaltung zu diesem Thema erstmals in einem bundeseinheitlichen Erlass eingehend geäußert.
Welche E Bike Leasing Modelle bzw. Leasing-Verträge gibt es?
- Einzelleasingverträge: Diese Verträge werden geschlossen zwischen dem Arbeitgeber, der in diesem Fall der Leasingnehmer ist und dem Leasinggeber. Bei diesen Verträgen gibt es eine feste Laufzeit, die in den meisten Fällen 36 Monate beträgt.
- Rahmenverträge: Werden geschlossen zwischen dem Arbeitgeber und einem Leasinganbieter, der die Abwicklung des E Bike Leasings umfassend und regelmäßig betreut.
- Nutzungsüberlassung: Ein Nutzungsüberlassungsvertrag über das geleaste (Dienst-) E Bike wird zwischen Arbeitgeber und Angestelltem für die Dauer der Laufzeit geschlossen (meist 36 Monate). Im Rahmen dieses Vertrags ist auch die private Nutzung des Dienst-E Bikes möglich.
- Geänderter Arbeitsvertrag: In einem geänderten Arbeitsvertrag wird einvernehmlich festgelegt, dass das Gehalt des Arbeitnehmers für die Dauer des Leasingvertrags um einen bestimmten Betrag (der in den meisten Fällen der Höhe der Leasingrate entspricht) vermindert wird – in diesem Fall spricht man von einer sog. Gehaltsumwandlung. Wenn der Arbeitgeber dem Mitarbeiter das Dienst-E Bike auch zur privaten Nutzung überlässt, gilt die sog. 1 Prozent Regelung (siehe unten).
In den meisten Leasing-Verträgen wird die Möglichkeit eingeräumt, dass der Arbeitnehmer zum Ende der Laufzeit das von ihm genutzte Dienst-E Bike vom Leasinggeber kaufen kann – in den meisten Fällen für 10 Prozent des ursprünglichen Kaufpreises.
Weiterlesen: E Bike Leasing 2018 – Unterschiedliche Modelle & Lohnsteuerliche Aspekte
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E Bike Leasing – E Bikes bis zu über 40 Prozent günstiger
Schon seit Jahren steigt die Zahl der E Bikes konstant an, und zwar nicht nur auf dem Land, sondern gerade auch in städtischen Regionen. Mittlerweile können E Bikes als ernstzunehmende Konkurrenz zum Auto angesehen werden - immerhin kann man mit einem E Bike bequem an Staus vorbeiziehen, die lästige Parkplatzsuche wird erheblich erleichtert und umweltfreundlicher fährt man auch noch. Dank der Motorunterstützung muss man auch nicht mehr befürchten, völlig verschwitzt am Arbeitsplatz anzukommen. Allerdings sind die recht hohen Anschaffungskosten für viele Leute eine echte Hürde – immerhin sollte man in ein gutes E Bike mindestens 2.000 – 3.000 Euro investieren. Glücklicherweise gibt es für dieses Problem mittlerweile eine äußerst elegante Lösung: E Bike Leasing.
Durch E Bike Leasing kann man tatsächlich 20-40% (oder noch mehr) gegenüber dem Direktkauf eines E Bikes einsparen (siehe „Preisvergleich“). Derartige Preiseinsparungen sind möglich, weil der Staat seit November 2012 nicht nur Autos, sondern auch Fahrräder und E Bikes als Dienstfahrzeuge anerkennt und deshalb ähnliche Steuervorteile gelten.
Genauer gesagt, kann die sog. „1%-Regelung“ die zuvor nur Dienstwagen vorbehalten war, seit einem der Erlass der Finanzbehörden der Länder vom 23. November 2012 auch auf Fahrräder, E Bikes und schnelle S-Pedelecs angewendet werden. Die „Ein-Prozent-Regelung“ besagt, dass der Mitarbeiter ein Prozent des Listenpreises des Dienstfahrzeugs als geldwerten Vorteil versteuern muss, wenn er das geleaste E Bike auch privat nutzen möchte. Anders als beim Auto fällt allerdings für die zurückgelegten Strecken keinerlei zusätzliche Versteuerung an.
Für eine Firma, die für ihre Mitarbeiter Fahrräder bzw. E Bikes least, entstehen in aller Regel keinerlei zusätzliche Kosten – ganz im Gegenteil. Da die Leasingraten direkt vom Bruttogehalt des Arbeitnehmers abgezogen werden, sinkt das zu versteuernde Einkommen, wodurch sowohl Mitarbeiter als auch Unternehmen weniger Abgaben leisten müssen – der Vorteil liegt also auf beiden Seiten. Dank der so entstehenden steuerlichen Vorteile kann ein Mitarbeiter ein E Bike fast bis zu 45 Prozent günstiger bekommen – bei einem E Bike mit einem Normalpreis von 3000,- Euro sind, dank Leasing, sage und schreibe Preiseinsparungen von fast 1.500 Euro möglich (siehe „Preisvergleich“). Manche Firmen geben ihre Einsparungen sogar direkt an die Mitarbeiter weiter, und zwar meist durch Bezahlen der E Bike-Versicherungen. Bei den genannten Vorteilen wundert es nicht, dass immer mehr Firmen für ihre Belegschaft Dienst-E Bikes leasen.
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E Bike Leasing – Übersicht der Anbieter
An dieser Stelle wollen wir Ihnen einen kurzen Überblick über die wichtigsten E Bike Leasing Anbieter geben. Wir haben die relevantesten Infos kurz und knapp zusammengefasst. Was alle Leasinggeber gemeinsam haben ist, dass sie E Bike Leasing für Arbeitgeber und Arbeitnehmer anbieten, wobei der Leasingnehmer praktisch immer der Arbeitgeber ist. Bei einigen Anbietern ist auch Leasing für Selbstständige möglich, bei anderen dagegen nicht. Einige Leasingunternehmen bieten ihren Kunden die Option, die gewünschten E Bikes direkt online auszusuchen, bei anderen Leasinggebern muss man dazu einen Fachhändler vor Ort aufsuchen. Unterschiede gibt es auch in den Leistungen der jeweiligen Versicherungspakete. Genauere Informationen können Sie den ausführlichen Anbieter-Testberichten entnehmen.
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E Bike Leasing - FAQ
Leasing contra Mietkauf – Wo liegt der Unterschied?
Im steuerrechtlichen Sinn kann Leasing nicht mit einem Mietkauf gleichgesetzt werden. Ein Mietkauf wird von Seiten des Finanzamts als Kreditkauf angesehen – dies wiederum bedeutet, dass das E Bike schon mit der ersten Ratenzahlung zu Ihrem Eigentum wird. Beim Leasing ist dies völlig anders – hier handelt es sich im zivilrechtlichen Sinn um einen Nutzungsüberlassungsvertrag. Das bedeutet, das E Bike bleibt über die komplette Laufzeit Eigentum der jeweiligen Leasinggesellschaft. Leasingnehmer ist (in den meisten Fällen) der Arbeitnehmer, der seinem Mitarbeiter / Arbeitnehmer das geleaste E Bike zur Verfügung stellt. Der grundsätzliche Vorteil des Leasing-Modells ist, dass die monatlichen Raten direkt vom Bruttolohn des Mitarbeiters abgezogen werden (Gehaltsumwandlung). Deshalb müssen weniger Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden, so dass man gegenüber dem Direktkauf bis zu 40 % des E Bike Preises einspart. Bei einem Mietkauf ist das nicht der Fall.
Wieso ist E Bike Leasing günstiger als der Direktkauf eines E Bikes?
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Gehaltsumwandlung
Von einer Gehaltsumwandlung spricht man, wenn der Mitarbeiter (Arbeitnehmer) auf einen Teil seines Bruttogehalts verzichtet und dafür vom Arbeitgeber einen Sachlohn erhält – in diesem Fall das geleaste E Bike. Genauer gesagt, verzichtet der Arbeitnehmer über die komplette Leasinglaufzeit auf einen Teil seines Gehalts, und zwar in Höhe der jeweiligen Leasingrate (es sei denn, die Leasingrate wird vom Arbeitgeber zusätzlich bezuschusst). Die Höhe der Leasingrate berechnet sich nach dem Verkaufspreis des E Bikes und der jeweiligen Versicherung. Der Arbeitnehmer muss das E Bike monatlich mit nur 1% des Brutto-Listenpreises versteuern (siehe 1% Regelung).
Die Gehaltsumwandlung hat den grundsätzlichen Vorteil, dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer Geld sparen:
- Unternehmen können, aufgrund der eingesparten Sozialabgaben / Lohnnebenkosten, bei einer Laufzeit von drei Jahren eine Kostenreduktion von bis zu 500,- Euro pro Angestellten erreichen.
- Da die monatliche Leasingrate direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird, verringert sich das zu versteuernde Einkommen, so dass das Finanzamt einen Teil der Kosten übernimmt. So kann der Arbeitnehmer, dank Gehaltsumwandlung, bis zu 40 Prozent gegenüber dem Barkauf des E Bikes einsparen (je nach Gehalt und Steuerklasse).
Tipp: Viele E Bike Leasing-Anbieter haben Online-Rechner, mit denen man die persönliche Einsparung und die Auswirkungen auf das Gehalt individuell berechnen kann.
Hinweis: Damit die Finanzverwaltung das Modell anerkennt, muss der Arbeitsvertrag entsprechend angepasst werden (Ergänzung durch Überlassungsvertrag).
1% Regelung
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E Bike Leasing für Arbeitgeber – Vorteile / Was zu beachten ist
E Bike Leasing hat nicht nur für Arbeitnehmer, sondern auch für Arbeitgeber eine ganze Reihe von echten Vorzügen, denn sie können bares Geld sparen. Generell kann man beim Arbeitgeber-Leasing zwischen drei verschiedenen Varianten unterscheiden:
1. Der Arbeitgeber least die E Bikes und stellt sie den Arbeitnehmern zur Verfügung, die die anfallenden Raten aus ihrem monatlichen Bruttogehalt finanzieren. Dank Gehaltsumwandlung kann der Arbeitnehmer bis zu 40% gegenüber dem Barkauf des E Bikes einsparen. In diesem Fall entstehen dem Arbeitgeber keinerlei Investitionskosten. Die Lohnnebenkosten werden reduziert. Der Arbeitnehmer muss das Dienst-E Bike zusätzlich über die 1% Regelung versteuern, damit er das E Bike auch privat nutzen kann.
2. Der Arbeitgeber least die E Bikes und stellt sie den Arbeitnehmern kostenlos zur Verfügung. In diesem Fall muss der Arbeitnehmer den Bruttolistenpreis ebenfalls mit 1% der Lohnsteuer unterwerfen; der Arbeitgeber dagegen kann die Leasingrate als Betriebsausgabenabzug geltend machen. Da die Steuerbelastung reduziert wird, werden die Anschaffungskosten für die E Bikes um rund 30 Prozent gesenkt.
3. Natürlich sind auch Mischvarianten möglich, bei denen der Arbeitnehmer die E Bikes bezuschusst (z.B. mit 50%) und der Arbeitnehmer den Rest (50%) per Gehaltsumwandlung finanziert.
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