E Bike Leasing für Arbeitnehmer
Gerade für Arbeitnehmer ist E Bike Leasing ganz besonders interessant, denn man kann bis zu 40 Prozent gegenüber einem Privatkauf einsparen - gerade bei teuren E Bikes können die Einsparungen also wirklich beträchtlich sein. Aber auch der Arbeitgeber kann profitieren. In den meisten Fällen läuft E Bike Leasing für Arbeitnehmer folgendermaßen ab:
Zuerst schließt der Arbeitgeber einen Rahmenvertrag mit dem gewünschten Leasing-Anbieter ab; der Mitarbeiter kann sich daraufhin ein E Bike aus dem Sortiment des Leasing Anbieters aussuchen (sofern er ein Dienst-E Bike haben möchte). Alternativ besteht auch die Option, dass sich der Mitarbeiter zuerst bei einem E Bike Leasing Anbieter (bzw. bei kooperierenden Fahrradhändlern) ein gewünschtes Modell aussucht und dann zum Arbeitgeber geht und nachfragt, ob er mit dem E Bike Leasing einverstanden wäre (immerhin profitieren sowohl Arbeitgeber als auch Mitarbeiter gleichermaßen).
Der Arbeitgeber least daraufhin das Wunsch-E Bike des Mitarbeiters / Arbeitnehmers beim jeweiligen Leasinganbieter und stellt das Bike dem Mitarbeiter zur Verfügung. Nun muss nur noch ein Überlassungsvertrag zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer geschlossen werden. Die monatliche Leasingrate (z.B. 80,- Euro) wird dem Mitarbeiter dann vom Lohn abgezogen. Man spricht hier von einer sog. „Gehaltsumwandlung“ - das bedeutet, der Arbeitnehmer erhält einen Teil seines Gehalts nicht in bar, sondern als Sachlohn in Form des überlassenen E Bikes. Die Preisersparnis ergibt sich daraus, dass die anfallenden Leasingraten nicht vom Netto-, sondern vom Bruttogehalt abgezogen werden – das bedeutet, dass zu versteuernde Einkommen wird geringer, wodurch sich steuerliche Vorteile ergeben. Der Arbeitnehmer muss lediglich 1 Prozent des Bruttolistenpreises des E Bikes der Lohnsteuer unterwerfen (sog. 1% Regel). Dank der Einsparungen bei Lohnnebenkosten und Steuern wird der Anschaffungspreis um 20 - 40 Prozent günstiger (je nach Gehalt und Steuerklasse).
Natürlich sind auch weitere Varianten denkbar – z.B. kann der Arbeitgeber das geleaste E Bike dem Arbeitnehmer auch komplett kostenlos zur Verfügung stellen, z.B. zur Verbesserung der Motivation & zur Mitarbeiterbindung. Da der Arbeitgeber die Leasingraten als Betriebskostenabzug geltend machen kann (und die Steuerbelastung reduziert wird), werden die Anschaffungskosten des E Bikes um rund 30 Prozent gesenkt (oder mehr). Auch in diesem Fall muss der Mitarbeiter den Bruttolistenpreis des E Bikes mit 1% der Lohnsteuer unterwerfen.
Dann gibt es noch die sog. „Mischvariante“, bei der sich Arbeitgeber und Mitarbeiter die anfallen Raten teilen (z.B. jeweils 50%).
Beachten Sie bitte: Damit die Finanzverwaltung das Modell anerkennt, muss der Arbeitsvertrag des Mitarbeiters entsprechend angepasst werden – um genau zu sein, muss der Vertrag um einen Überlassungsvertrag ergänzt werden, in dem Rechte und Pflichten im Umgang mit dem E Bike sowie 1% Regelung und Gehaltsumwandlung geregelt werden müssen.
E Bike Leasing für Arbeitnehmer / Mitarbeiter – Vorteile
- Wird das geleaste E Bike als Dienstfahrzeug finanziert, sind Preiseinsparungen von bis zu 40 Prozent gegenüber einem Privatkauf möglich (Gehaltsumwandlungsmodell).
- Arbeitnehmer (und Arbeitgeber) sparen Steuern und Sozialabgaben.
- In der Regel kann sich der Mitarbeiter sein Wunsch-E Bike selbst aussuchen.
- Gesundheitsförderung.
- Keine stressige Parkplatzsuche mehr.
- Dienst-E Bike kann in aller Regel auch privat genutzt werden.
- Aktive Förderung von Umwelt- und Klimaschutz.