E Bike Leasing im Öffentlichen Dienst
 
Seit 2012 gilt das sog. Dienstwagenprivileg auch für Fahrräder und E Bikes / Pedelecs. Mittlerweile bieten viele Firmen ihren Mitarbeitern die Möglichkeit, ein E Bike zu leasen und (in den meisten Fällen) per Gehaltsumwandlung zu bezahlen. Das bedeutet, dass die monatlichen Leasingraten über die Leasinglaufzeit vom Gehalt der Arbeitnehmer abgezogen werden. Da die Leasingraten nicht vom Netto-, sondern vom Bruttolohn abgezogen werden, müssen weniger Steuern und Sozialabgaben gezahlt werden, so dass sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer (Mitarbeiter) finanziell profitieren. Im Vergleich zum Privatkauf eines teuren E Bikes sind sogar Preiseinsparungen von bis zu 40 Prozent möglich. Ein weiterer Pluspunkt ist der verminderte Parkplatzbedarf und die Gesundheitsförderung der Mitarbeiter. Auch die private Nutzung der geleasten E Bikes ist dank der 1% Regelung ausdrücklich erlaubt.

Momentan können allerdings nur Angestellte in der Privatwirtschaft von diesem Modell profitieren. Staatsdiener bzw. Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst dagegen haben momentan leider noch nicht die Möglichkeit zur Gehaltsumwandlung. Das momentan geltende Tarif- und Besoldungsrecht lässt eine Umwandlung des Gehalts und die (teilweise) Besoldung in Leasingraten für diese Personengruppen derzeit noch nicht zu. In anderen Worten, laut Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes darf das Gehalt nur in Form von Geld, und nicht als Sachlohn ausgezahlt werden.
 
Doch mittlerweile gibt es Widerstand, denn viele Kommunal- und Landesbehörden würden ihren Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen auch gerne Diensträder bzw. Dienst-E Bikes zur Verfügung stellen. Ein Beispiel wären die Mitgliedskommunen der Arbeitsgemeinschaft fahrradfreundlicher Kommunen in Baden-Württemberg (AGFK-BW), die schon seit Längerem entsprechende Gesetzesänderungen fordern.
 
Insbesondere Staatssekretärin Gisela Splett (MdB) weist ausdrücklich darauf hin, dass der „öffentliche Dienst doch Vorbild sein sollte“ und fordert deshalb, dass auch Beamte und Angestellte des Landes die Möglichkeit bekommen sollten, ein E Bike zu leasen und die anfallenden Raten mit dem Gehalt zu verrechnen. Frau Splett kündigte an, dass man bei der nächsten Änderung des Landesbesoldungsgesetzes die Fahrradklausel aufnehmen werde; bestehende Tarifverträge der Angestellten sollen darüber hinaus entsprechend angepasst werden (Quelle „Informationsportal zur Radverkehrsförderung Baden-Württemberg / 13.09.2016).
 
Für eine entsprechende Anpassung, die eine Gehaltsumwandlung auch für Angestellte im öffentlichen Dienst ermöglichen würde, müssten die Länder allerdings an einem Strang ziehen, da die Tarifverträge gemeinschaftlich ausgehandelt werden. Es wäre allerdings möglich, für das Dienstwagenprivileg eine Öffnungsklausel zu vereinbaren, so dass jedes Land die Option hätte, die Gehaltsumwandlung individuell zu regeln. Zumindest Baden-Württemberg würde eine derartige Neuerung definitiv mittragen. Die Kieler Landesregierung kündigte ebenfalls an, ihren Mitarbeitern das Dienstwagenprivileg in Zukunft gewähren zu wollen.
 
Natürlich würde die Gehaltsumwandlung auch für Landesbeamte eine gewisse Steuer- und Abgabensenkung bedeuten, die allerdings, laut Frau Splett, im Vergleich zu Dienstwagen bei E Bikes kaum ins Gewicht fallen würde (dem Fiskus und den Sozialversicherungen gehen also gewisse Einnahmen verloren). Natürlich müssten aber auch Landesbeamte, genau wie Mitarbeiter in der Privatwirtschaft, den Gehaltsbestandteil der Leasing-Rate als geldwerten Vorteil versteuern (1% des Listenpreises) – zumindest wenn das Dienst E Bike / Pedelec auch privat genutzt werden soll (was ja so gut wie immer der Fall sein dürfte). Laut der Finanzstaatssekretärin ist allerdings nicht vorgesehen, die geleasten E Bikes für die Landesbediensteten auch noch zu bezuschussen, die Bezahlung soll also ausschließlich per Gehaltsumwandlung erfolgen - die Leasingraten werden somit direkt vom Bruttogehalt abgezogen (Quelle Stuttgarter Zeitung / 06.09.2016).
 
Zur Bundestagswahl 2017 werden die Berliner übrigens über §20 des Gesetzentwurfs abstimmen, „das die Mitarbeitenden des öffentlichen Dienstes das freiwillige Tarifinstrument der Gehaltsumwandlung zur steuerlichen Behandlung von Dienstfahrrädern (analog der 1% Regel für Dienstwagen) nutzen können“ (Quelle mein-dienstrad.de 14.10.2016). Wir dürfen also gespannt sein!
 
Diensträder (und Dienst E Bikes) dürften zukünftig also nicht nur in der Privatwirtschaft, sondern auch im öffentlichen Dienst eine reale Option werden – über entsprechende Neuerungen werden wir Sie natürlich umgehend informieren.